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Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, bei dem die Kirche
ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet, den Trauernden Trost zuspricht
und die christliche Hoffnung über den Tod hinaus zur Sprache
bringt.
Wer darf kirchlich bestattet werden?
Die kirchliche Bestattung setzt in der Regel voraus, dass die Verstorbenen
der evangelischen Kirche angehörten.
Was geschieht bei einer Bestattung?
Der Termin wird im Einvernehmen mit den nächsten Angehörigen
und dem zuständigen Pfarrer/der
zuständigen Pfarrerin festgelegt. Für die Kölner
Friedhöfe ist die terminliche Wahlfreiheit freilich eingeschränkt.
Die Trauerfeier findet in der jeweiligen Friedhofskapelle statt.
Anschließend wird der Sarg oder die Urne zum Grab begleitet
und unter dreimaligem Erdwurf bestattet. Hier werden weitere Gebete
gesprochen.
Im Falle einer Einäscherung kann die Trauerfeier vorher mit
Sarg oder hinterher mit Urne stattfinden. Bei einer Urnenbeisetzung
kann man nochmals einen Pfarrer/eine Pfarrerin um Begleitung bitten,
auch wenn die Trauerfeier schon stattgefunden hat.
An wen wende ich mich?
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen
Gemeindepfarrer/die zuständige Gemeindepfarrerin, evtl.
auch durch ein Beerdigungsunternehmen. Es folgt ein Gespräch
mit den Angehörigen.
Ihr Gemeindepfarrer/Ihre Gemeindepfarrerin sind natürlich nicht
nur für den Todesfall ansprechbar. Bitte sprechen Sie uns
an, wenn Sie Unterstützung und Begleitung im Krankheitsfall
oder bei der Pflege oder in anderen Situationen wünschen (Seelsorge/Beratung).
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