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Evangelische Clarenbach-Kirchengemeinde
Köln-Braunsfeld

Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, bei dem die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet, den Trauernden Trost zuspricht und die christliche Hoffnung über den Tod hinaus zur Sprache bringt.

Wer darf kirchlich bestattet werden?
Die kirchliche Bestattung setzt in der Regel voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehörten.

Was geschieht bei einer Bestattung?
Der Termin wird im Einvernehmen mit den nächsten Angehörigen und dem zuständigen Pfarrer/der zuständigen Pfarrerin festgelegt. Für die Kölner Friedhöfe ist die terminliche Wahlfreiheit freilich eingeschränkt.
Die Trauerfeier findet in der jeweiligen Friedhofskapelle statt. Anschließend wird der Sarg oder die Urne zum Grab begleitet und unter dreimaligem Erdwurf bestattet. Hier werden weitere Gebete gesprochen.
Im Falle einer Einäscherung kann die Trauerfeier vorher mit Sarg oder hinterher mit Urne stattfinden. Bei einer Urnenbeisetzung kann man nochmals einen Pfarrer/eine Pfarrerin um Begleitung bitten, auch wenn die Trauerfeier schon stattgefunden hat.

An wen wende ich mich?
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Gemeindepfarrer/die zuständige Gemeindepfarrerin, evtl. auch durch ein Beerdigungsunternehmen. Es folgt ein Gespräch mit den Angehörigen.
Ihr Gemeindepfarrer/Ihre Gemeindepfarrerin sind natürlich nicht nur für den Todesfall ansprechbar. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung und Begleitung im Krankheitsfall oder bei der Pflege oder in anderen Situationen wünschen (Seelsorge/Beratung).